1. Allgemeines
1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, Es sei denn wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB.
2. Preise, Zahlung
2.1 Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend ab Werk. Sie schließen Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrag es
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
2.3 Zahlungsbedingungen:
Ziel 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2.4 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn die Ware bzw. Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgelie fert werden kann. Die Aufrechnung ist unter Beachtung von §309 Ziff. 3 BGB nicht zu lässig.
2.5 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher, schriftlich bestätigter Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und
sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
2.6 Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (Bsp. Mahnspesen von € 15.—pro Mahnung und notwendige Inkassokosten) und Verzugszinsen von 1% pro Monat an.
2.7 Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in einem solchen Fall auf der Rechnung ersichtlich.
3. Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit
3.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden "ab Werk". Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Franko Lieferungen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die Versicherung durch uns bedeutet nicht, dass wir die Gefahrtragung für den Transport
übernehmen. Warenrücksendungen sind nur versichert, wenn der Kunde die gleiche Versendungsform verwendet, die wir bei der Zusendung gewählt hatten. Außerdem muss die Rücksendung zuvor mit uns abgesprochen werden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Warenrücksendungen die soeben genannten Regelungen und nachstehende Versendungsformen zu beachten: bis zu einem Wert von:
€ 500,- als Übergabe-Einschreiben, oder
€ 500,- als DHL Express-Paket (bis € 500,- pro Sendung und Tag genehmigt)
über € 500,- bis 10.000,- per Spedition UPS, DPD, German Parcel, INTEX-GEL oder FedEx.
über € 10.000,- ausschließlich mit professionellem Werttransportunternehmen.
Ware, die nicht unser Eigentum ist, ist auf dem Transportweg zu uns nicht versichert. Auf dem Weg von uns zum Kunden versichern wir die Ware bis max. € 4.000.--. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde. Für die Gefahrtragung und den Versicherungsschutz von Auswahlwaren gilt Abschnitt 4 dieser AGB.
3.2 Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3.3 Folgende Ereignisse bewirken - soweit leistungshemmend – eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet unbekannt sind: sonstige nach Vertragsabschluß eintretende außergewöhnliche, für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträglich Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.
4. Ergänzende Regelung für Auswahlgeschäfte
4.1 Unsere AGB gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen.
4.2. Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht binnen 30 Tagen zurückerhalten.
4.3 Auswahlware ist durch uns versichert, solange diese Auswahlfrist läuft; alsdann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Empfänger über.
4.4 Werden Auswahlwaren vom Kunden - jeweils schon vor Ablauf der in der Auswahlnota angegebenen Frist - als Ausstellungsstücke eingesetzt, in
Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt im Schadensfall entstehende Ansprüche gegenüber der Versicherung hiermit im voraus sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ziff. 6.6 gilt entsprechend.
4.5 Auswahlrücksendungen sind über uns nur versichert, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche Versendungsform einhält, die wir für die Zusendung gewählt hatten. Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung dieser Regelung und kommt bei Verstoß hiergegen für den entstehenden Schaden auf.
5. Mängelrüge, Gewährleistung
5.1 Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur - nach unserer Wahl- zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung oder nach seiner Wahl Wandlung begehren.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender - auch künftiger - Forderungen einschl. aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt, auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
6.3 Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschl. MWSt. sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen über ordnungsgemäß nachkommt.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei
Zahlungseinstellung sowie Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren (Konkurs oder Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.
6.5 Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht
7.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz.
7.2 Gerichtsstand Ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei vollkaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz oder aber nach unserer Wahl der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber kaufmännischen Kunden mit Sitz im Ausland.
7.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.